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02-02-2012 18:18
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Sehr geehrte Frau <...>, Herr <...> hat mir empfohlen, an Sie zu behandeln. Ich habe eines der Stipendien bekommen. Jetzt soll ich etwas Dokumente ausfüllen. Bei mir sind die Fragen erschienen. Bitte, helfen Sie mir, die Antworten zu finden.
Sehr geehrte Frau <...>, Herr <...> hat mir empfohlen, mich an Sie zu wenden. Ich habe ein Stipendium bekommen und soll deswegen jetzt einige Formulare ausfüllen. Dabei sind mehrere Fragen aufgetreten, und ich möchte Sie bitten, mir bei deren Beantwortung zu helfen.
1. Wie man die Periode des Aufenthaltes in Deutschland nach meinem Programm berichten kann? Nötig es in diesem Fall in den Dokumenten nur ein Wintersemester oder zwei Semester zu bezeichnen?
1. Wie kann man meinen Aufenthaltszeitraum in Deutschland während des Programmes bezeichnen? Muss in dem Formular nur ein Wintersemester eingetragen werden, oder doch zwei Semester?
2. Mein Programm heißt «...». Soll ich gerade diesen Titel in den Dokumenten bezeichnen?
2. Mein Programm heißt «...». Soll ich genau diesen Titel in das Formular eintragen?
3. Ich habe das Diplom über den Abschluss der Universität und gegenwärtig bin ich Aspirantin. In der Abteilung «Bescheinigung der Heimathochschule» soll ich die Daten bezeichnen, die meine Ausbildung in der Aspirantur oder die Daten über das vorige Studium an der Universität als die Studentin betreffen?
3. Ich habe einen Universitätsabschluss mit Diplom und bin gegenwärtig Aspirantin. Soll ich in der Zeile «Bescheinigung der Heimathochschule» die Daten meiner Aspirantur, oder die Daten meines vorherigen Studiums an der Universität eintragen?
4. Nötig es Die Dokumente vollständig deutsch oder teilweise auf dem Russen auszufüllen? Nötig es insbesondere den Punkt «Korrespondenzadresse» in Antrag auf Zulassung zum Studium und «Name und Adresse des Bewerbers» in der Erklärung für das Visum auf deutsch oder auf dem Russen auszufüllen? Nötig es in Bewerberbestätigung als Studiengang den vollen Titel des Programms oder etwas anderes zu bezeichnen?
4. Ist es notwendig die Formulare vollständig auf Deutsch auszufüllen, oder ist das teilweise auch auf Russisch möglich? Das betrifft insbesondere den Punkt «Korrespondenzadresse», im Antrag auf Zulassung zum Studium, und den Punkt «Name und Adresse des Bewerbers» in der Erklärung für das Visum. Ist es nötig in der Bewerberbestätigung als Studiengang den vollen Titel des Programmes, oder etwas anderes rein zu schreiben?
5. Kann man in «Anmeldung zum Sprachkurs» als Nachweis die Kopie des Schulzeugnisses und die Kopie des Diploms gewähren? Nur die Kopien des Diploms genug wird? Muss man die Kopie beim Notar versichern? Muss man die deutsche Übersetzung dieser Dokumente verwenden?
5. Kann man in «Anmeldung zum Sprachkurs» als Nachweis die Kopie des Schulzeugnisses und die Kopie des Diploms beilegen? Würde auch nur die Kopie des Diploms genügen? Müssen diese Kopien notariell beglaubigt sein, und müssen dafür die deutschen Übersetzungen verwendet werden?
Sehr warte ich auf Ihre Antwort! Vielen Dank!
Ich erwarte Ihre Antwort. Vielen Dank!
Mit freundlichen Gruessen, Ich
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