Reiseburos mussen Kunden nicht auf Reiseabbruchversicherung hinweisen
Reiseburos mussen ihre Kunden nicht auf die Moglichkeit zum Abschluss einer Reiseabbruchversicherung hinweisen. Dies gilt selbst dann, wenn der Kunde eine verhaltnisma?ig lange und teure Reise bucht. Hierdurch werden keine weitergehenden Aufklarungspflichten des Reiseburos begrundet
LI 5.09.15