ОЧЕРЕДНЫЕ "ШУТКИ" GEZa. Прочитала и скопировала на одном из форумов...
Nachdem ich jetzt doch immer wieder über den neuen Staatsvertrag geschrieben habe, freut es mich, dass auch andere das Problem erkannt haben.
So berechnet man auf Hirnrinde bereits, wieviel Einnahmen die GEZ wohl machen würde, wenn man mal die Web-Server der “großen” Anbieter zusammenzählt.
Wenn man diesen Faktor (1:100) auf die Ende 2005 registrierte Anzahl von “.de”-Domains bezieht (8,8 Millionen, siehe auch www.denic.de), kommt man auf eine Zahl von etwa 90.000 Servern in Deutschland - für die die GEZ-Regelung gelten würde.
Und dann soll man noch Politikern trauen, wenn sie sagen, dass sich keine Änderungen ergeben, wenn man bereits GEZ zahlt. Die haben wahrscheinlich den neuen Staatsvertrag genau so gelesen wie den Vertrag zur LKW-Maut:
Auch der Vorschlag, die Passagen mit Geschäftsgeheimnissen oder Daten zur Systemarchitektur in dem 17.000 Seiten starken Vertragswerk zu schwärzen, wurde vom Verkehrsministerium abgelehnt, dazu sei man mangels Sachverstands nicht in der Lage.
Sehr überzeugende Leistung, die Politiker derzeit abgeben. Und dann sich über Politikverdrossenheit beschweren. Mich wundert das nicht.
Während dessen wendet sich auch die Verdi gegen die GEZ.
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Auch die IHK hat das Problem mit der GEZ erkannt und so habe ich soeben diese Mail erhalten:
Der Selbständige zahlt für dieselbe Leistung dreimal. Zuerst privat im Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioempfang (Jahresgebühr 204,36 Euro). Zum zweiten Mal auf der Fahrt in sein Büro für
das Radio im Firmenfahrzeug (Jahresgebühr 61,32 Euro). Und im Unternehmen angekommen dann das dritte Mal, wenn dort ein Fernseh- oder Radiogerät vorgehalten wird (Jahresgebühr 204,36 Euro für ein Fernsehgerät). Ab dem 1. Januar 2007 gilt dies auch für „neuartige Empfangsgeräte“, also internetfähige PCs oder Notebooks, die für die meisten Unternehmen mittlerweile zum unverzichtbaren Arbeitsgerät geworden sind.In Summe muss ein Selbständiger mindestens die Jahresgebühr von 470,04 Euro pauschal entrichten.
Damit hat die IHK zwar Recht, aber das Ausmaß ist noch stärker, denn auch Selbständige haben in der Regel einen Internet-Auftritt und - wie ich und viele andere auch - auch einen eigenen Server. Für diesen ist die GEZ nochmals fällig. Es kommen also nochmals 204,36 € dazu, womit ein normaler Selbständiger - nach der Rechnung der IHK - ingesamt
674,40 €
im Jahr zu zahlen hat. Im Vergleich dazu. Derzeit müsste er eben für privates Fernsehen und das Radio für die Arbeit 265,68 € zahlen.
Derweil gibt es in dem ein oder anderen Forum inzwischen Diskussionen zur GEZ auf Server. Dabei wird eines sehr deutlich: viele haben sich noch nicht damit auseinandergesetzt. So sind einige der Meinung, dass auch Firmen mehrmals GEZ zahlen müssen (wie das bisher der Fall war). Die Groß-Unternehmen waren aber schnell genug, so wurde in § 5 Absatz 3 hier entsprechend vorgesorgt, dass ein Groß-Unternehmen nur einmal zu zahlen hat:
Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere
Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote
aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich
privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten,
wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
Grundstücken zuzuordnen sind.================================================================================================
Wie ich bereits berichtet habe, ist ab 01.01.2007 für Internet-Server die GEZ-Gebühr fällig. Damit hat sich nun auch Telepolis beschäftigt:
Im Vorfeld wollten wir die absurderen davon eigentlich aussortieren wie die des Lesers, der wissen wollte, ob er zukünftig für seinen in einem Provider-Rechenzentrum aufgestellten Webserver TV-Gebühren zahlen muss und in diesem Fall ernsthaft in Erwägung zog, auszuwandern. Dieser Fall erschein uns klar: Keine Gebührenpflicht! – wer würde sich denn freiwillig in ein klimatisiertes zugiges Rechenzentrum zwischen dröhnende Lüfter setzen wollen, um fernzusehen? Doch nein: Nach drei Monaten wird auch der gemietete Webserver tatsächlich für dessen Mieter rundfunkgebührenpflichtig (vorher zahlt der Provider einmal eine Gebühr für alle Server) und wenn der Webserver beim Provider steht und nicht in den eigenen Firmenräumen, gilt dies als weiteres Firmengrundstück! Somit fällt eine zusätzliche Rundfunkgebühr an.
Ich kann nur sagen, das wird ein rießen Spaß! Interessant ist auch folgende Aussage der Vereinigung für Rundfunkgebührenzahler:
Als Lehrer müssen Sie gelegentlich zu Hause Vorbereitungen für Ihren Unterricht in der Schule am PC machen. Damit ist der PC nicht ausschlielich privat genutzt und Sie müssen dafür ab 2007 die Rundfunkgebühren zusätzlich bezahlen.
Das Beispiel macht deutlich: Wer seinen PC privat und geschäftlich nutzt, darf zweimal abdrücken.